Entrümpelung ist eine aufwendige und schwere Arbeit. Es kann immer mal zu einem Arbeitsunfall oder zu einem Sachschaden kommen. Für solche Fälle sind wir als Entrümpelungsfirma über ein Versicherungsinstitut bestens haftpflichtversichert. Falls wir welche Sachschaden verursachen, stehen wir dafür selbstverständlich gerade und werden Ihr Verlust ausgleichen. Generell arbeiten wir sehr sauber und präzise. Für die Arbeitssicherheit wird definitiv gesorgt. All unsere Mitarbeiter tragen Arbeitsschuhe mit Stahlkappen, Arbeitshandschuhe und einen Kopfschutz.
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ToggleNach einer Terminvereinbarung kommen unsere Profis vorbei und schauen sich das Objekt genau an. Es wird einen speziellen Arbeitsplan nach Wünschen des Kunden erstellt. Danach werden die Kosten ermittelt und ein unverbindliches Angebot gemacht. Wenn der Kunde diesen Deal angeht, wird zum nächsten Termin mit der Räumung begonnen. Dabei wird sehr präzise und detailliert gearbeitet. Nach der vollständigen Entrümpelung wird der Sperrmüll zu einer Deponie abtransportiert. Wertvolle Gegenstände können wir als Wertausgleich gerne in Zahlung nehmen
Für eine Wohnungsräumung können verschiedene Gründe vorliegen. Mal ist es ein Sterbefall in dem Familienkreis, mal ist ein Umzug der Grund. Manchmal muss man einfach die Reste der Mietnomaden ausräumen. Oder man hat im Bekanntenkreis einen Messie. In der Regel spielt es für uns keine Rolle. Wir können jede Art von Räumungen in kürzester Zeit durchführen und unsere Kunden zufriedenstellen. Doch, falls es um eine Zwangsräumung geht, sollte der Kunde vorher alle bürokratische und gerichtliche Formalitäten erledigt haben.
Viele Wohnungsbesitzer haben Probleme mit Mietnomaden. Dies ist meist eine sehr große Last und kostenaufwendig. Meistens kommt es wegen mehrfacher Mietverzug zu einer Zwangsräumung. Hier sollte man die Sache selbstverständlich es erst im Guten angehen und sich mit dem Mieter einigen. Falls dies nicht möglich ist, sollte man es gerichtlich erledigen. Nur mit einem Gerichtsbeschluss können wir eine Zwangsräumung beginnen. Was mit dem Hausrat passieren soll, muss auch im Beschluss festgelegt sein.
Ein Mieter macht sich strafbar, wenn er schon seit längere Zeit keine Miete bezahlt oder wenn diese Schäden in der Wohnung verursacht. In so einem Fall haben Sie das Recht, eine Räumungsklage beim Gericht zu machen. Aber auch wenn Sie selbst Ihr Wohnung bewohnen möchten, können Sie den Mietvertrag kündigen. Die Mieter sind verpflichtet dieses zu akzeptieren und die Wohnung schnell wie möglich zu räumen. Ansonsten muss es durch ein gerichtliches Urteil zu einer Zwangsräumung kommen. Dies wird im Endeffekt für den Mieter viel teurer.
Über die Anwalts- und Gerichtskosten zu einer Zwangsräumung können wir Sie leider nicht beraten. Wir sind nur für die Wohnungsentrümpelung zuständig. Auch hier ist es im Voraus nicht möglich, einen genauen Preis zu kalkulieren. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle. Die Größe der Wohnung und die Menge der Hausrat sind maßgebend. Selbstverständlich kommen noch die Transportkosten und die Lagerungskosten hinzu. Nach der Erstbesichtigung können wir die Wohnung uns genauer ansehen und einen Angebot für Sie erstellen.
Nach der Wohnungsräumung wird der gesamte Inhalt in einem Lager deponiert. Dabei wird Müll und brauchbares selbstverständlich sortiert. Wertvolle Gegenstände oder funktionierende Elektrogeräte können weiterverkauft werden. Die Erlöse können wir als Wertausgleich mit den Entrümpelungskosten verrechnen. Antiquitäten wie zum Beispiel Gemälde, Portraits, Lampen, Uhren, Porzellanservice, Silberbesteck, Kerzenhalter, Statuen oder Massivholzmöbeln sind sehr gefragte Artikel. Auch sämtliche Sammlerstücke können für viele interessant sein. Rufen Sie uns an und wir werden Sie persönlich zu Ihrem Anliegen beraten.